Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform „defence.jobs" durch Unternehmen („Auftraggeber").

(2) Betreiber der Plattform ist FOCUS-DEFENCE. Die Plattform dient der diskreten Vermittlung von Fach- und Führungskräften in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

(3) Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Plattform sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Identifikation geeigneter Kandidaten im Rahmen eines strukturierten Vermittlungsprozesses.

(4) FOCUS-DEFENCE wird nicht Partei eines etwaigen Arbeits-, Dienst- oder sonstigen Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Kandidat.

§ 2 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung eines Unternehmenskontos voraus.

(2) Mit Abschluss der Registrierung gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Nutzung der Plattform ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Nutzerkontos durch FOCUS-DEFENCE zustande.

(3) FOCUS-DEFENCE entscheidet über die Annahme von Registrierungen nach eigenem sachlichen Ermessen und ist berechtigt, Registrierungen insbesondere dann abzulehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, etwa bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben.

(4) Der Nutzungsvertrag besteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und FOCUS-DEFENCE.

§ 3 Leistungsbeschreibung und Funktionsweise

(1) defence.jobs basiert auf einem sogenannten Blind-Match-Prinzip. Der Auftraggeber hat keinen Zugriff auf Kandidatenprofile und kann diese nicht eigenständig durchsuchen.

(2) Auf Grundlage der vom Auftraggeber definierten Anforderungen erfolgt ein strukturierter Abgleich mit Kandidatenprofilen („Matching").

(3) Das Matching erfolgt auf Basis eines regelbasierten Systems und dient ausschließlich der internen Vorbereitung und Priorisierung durch FOCUS-DEFENCE.

(4) FOCUS-DEFENCE entscheidet im Rahmen des Vermittlungsprozesses, ob und in welcher Form Kandidaten vorgestellt werden.

(5) Kandidaten werden dem Auftraggeber ausschließlich dann vorgestellt, wenn ein potenzieller Match vorliegt und der jeweilige Kandidat einer Weitergabe seiner Daten zugestimmt hat.

(6) Ein Anspruch auf die Vorstellung von Kandidaten oder auf eine erfolgreiche Besetzung besteht nicht.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschließlich solche Positionen einzustellen oder zu übermitteln, die tatsächlich bestehen und ernsthaft besetzt werden sollen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Angaben zu Positionen und Anforderungen vollständig und zutreffend zu machen.

(3) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit dem Recruiting-Prozess verantwortlich, insbesondere arbeits- und gleichbehandlungsrechtlicher Vorschriften.

§ 5 Nutzung von Kandidatendaten

(1) Der Auftraggeber darf ihm übermittelte Kandidatendaten ausschließlich zum Zweck der Besetzung der konkret vorgestellten Position verwenden.

(2) Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, (a) Kandidatendaten in eigene Datenbanken oder Talentpools zu übernehmen, (b) Kandidatendaten für andere Positionen oder Zwecke zu verwenden, (c) Kandidatendaten an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, (d) Kandidaten außerhalb des konkret abgestimmten Vermittlungsprozesses oder unter Umgehung von FOCUS-DEFENCE gezielt zu kontaktieren.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kandidatendaten zu löschen, sobald sie für den konkreten Vermittlungszweck nicht mehr erforderlich sind. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Nutzung der Plattform erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Kandidatenprofile sowie für Informationen über Funktionsweise und Abläufe der Plattform. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, technische, organisatorische oder konzeptionelle Abläufe der Plattform nicht zu analysieren, nachzubilden oder für eigene Recruiting- oder Matching-Systeme zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 7 Verbot der Umgehung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch FOCUS-DEFENCE hergestellten Kontakte nicht zu umgehen.

(2) Insbesondere ist es unzulässig, Kandidaten außerhalb des Vermittlungsprozesses gezielt anzusprechen, um die Leistungen von FOCUS-DEFENCE zu umgehen.

(3) Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaliger Vorstellung des Kandidaten.

§ 8 Datenschutz und Rollenverteilung

(1) FOCUS-DEFENCE verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Plattform grundsätzlich als eigenständig Verantwortlicher.

(2) Nach Übermittlung von Kandidatendaten an den Auftraggeber ist dieser für die weitere Verarbeitung eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass nur solche Personen Zugriff auf Kandidatendaten erhalten, die diesen zur Durchführung des Bewerbungsprozesses benötigen.

§ 9 Haftung und Freistellung

(1) FOCUS-DEFENCE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von FOCUS-DEFENCE ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) FOCUS-DEFENCE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Kandidatenangaben.

(5) Der Auftraggeber stellt FOCUS-DEFENCE von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung von Kandidatendaten durch den Auftraggeber geltend machen.

§ 10 Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform

(1) FOCUS-DEFENCE bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.

(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht.

(3) FOCUS-DEFENCE ist berechtigt, die Plattform und ihre Funktionen aus sachlichen Gründen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzuschränken, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 11 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.

(3) FOCUS-DEFENCE ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) der Auftraggeber gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt, (b) Kandidatendaten unzulässig verwendet werden, (c) die Plattform missbräuchlich genutzt wird oder (d) rechtliche oder regulatorische Risiken entstehen.

§ 12 Änderung der AGB

(1) FOCUS-DEFENCE ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich und dem Auftraggeber zumutbar ist.

(2) Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt.

(3) Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(4) Im Falle eines Widerspruchs ist FOCUS-DEFENCE berechtigt, den Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von FOCUS-DEFENCE.

(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts. Ergeben sich in der praktischen Auslegung dieses Vertrags Lücken, welche die Parteien nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

Version 1.0 / April 2026